Stromzähler und Messstellenbetrieb

Für eine zuverlässige Stromversorgung arbeiten verschiedene Marktpartner eng zusammen. Als Ihr Energielieferant beliefern wir, die Stadtwerke Ilmenau GmbH, Sie verlässlich mit Strom und erstellen Ihre Jahresabrechnung. 

Eine weitere wichtige Rolle innerhalb der Energielieferung und -abrechnung kommt dem Messstellenbetreiber zu. In vielen, aber nicht allen Fällen, sind Energielieferant und Messtellenbetreiber das gleiche Unternehmen. Wenn dies der Fall ist und der Messstellenbetrieb Bestandteil Ihres Stromliefervertrags ist (sogenannter Kombivertrag) oder Sie sich konkret für die Stadtwerke Ilmenau GmbH als Messstellenbetreiber entschieden haben, möchten wir Sie mit den folgenden Informationen über die Aufgaben als Messtellenbetreiber aufklären - diese haben wir hier übersichtlich und verständlich für Sie aufbereitet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Was ist der Messstellenbetrieb?

Der Messstellenbetrieb umfasst alle Aufgaben rund um Ihren Stromzähler. Dazu gehören insbesondere der Einbau, der Betrieb, die Wartung und – falls erforderlich – der Austausch des Zählers. 

Wer ist für den Messstellenbetrieb bzw. den Stromzähler zuständig?

Der Messstellenbetreiber ist für Ihren Stromzähler verantwortlich. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber) - in Ilmenau zum Beispiel die Stadtwerke Ilmenau GmbH. Es kann aber auch ein anderer Anbieter sein. Der Messstellenbetreiber stellt uns, Ihrem Energielieferanten – Stadtwerke Ilmenau GmbH - die Verbrauchsdaten bereit, auf deren Basis wir Ihre Abrechnung erstellen.

Wer entscheidet, welcher Stromzähler eingebaut wird?

Der Messstellenbetreiber wählt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben aus, welche Messeinrichtung bei Ihnen eingebaut wird. Er bestimmt auch über die Größe und Anzahl der Messeinrichtungen. Er legt auch die passende Größe sowie die Anzahl der Geräte fest und entscheidet bei Bedarf über den Einbau zusätzlicher Steuerungseinrichtungen.

Darf der Messstellenbetreiber meine Wohnung oder mein Haus betreten?

Ja, wenn notwendige Arbeiten direkt am Stromzähler anstehen, bitten wir Sie, dem Messstellenbetreiber Zugang zu gewähren. Dies gilt ausschließlich, soweit es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht ist gesetzlich geregelt (§ 38 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Selbstverständlich stimmen wir uns dafür zur Terminfindung mit Ihnen ab.

Kann ich meine Messdaten einsehen?

Selbstverständlich. Wir stellen Ihnen alle Informationen transparent zur Verfügung, die für Sie als Kundin oder Kunde wichtig sind oder die sich aus dem Messstellenvertrag ergeben – sofern Sie diese nicht bereits direkt vom Messstellenbetreiber erhalten.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Messdaten (geregelt in § 53, 61 MsbG und Artikel 7 Absatz 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 i. V. m. Art. 23 Absatz 2 Richtlinie (EU) 2019/944). Sprechen Sie uns einfach an: Wir informieren Sie sehr gerne über Ihre Möglichkeiten und stellen Ihnen die gewünschten Daten unverzüglich bereit.

Anschrift
Stadtwerke Ilmenau
Auf dem Mittelfeld 5
98693 Ilmenau

Servicenummern
Kundentelefon: 03677 / 788 111
Störungsdienst: 03677 / 788 222

Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 14:00 Uhr
Di & Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Mi & Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

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