Energiefakten - Aktuelles und Informatives aus der Energiebranche

In der Energiebranche ändern sich häufig Gesetze und Vorschriften, die sich dann auch oft auf die Preisbildung für Endkunden auswirken. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten, die - direkt oder indirekt - Auswirkungen auf unseren Service, unser Angebot oder unsere Preise für Sie haben.

Um Ihnen die jeweils aktuell wichtigsten Entscheidungen übersichtlich präsentieren zu können, folgen die Energiefakten auf dieser Seite einer zeitlichen Abfolge, die neuesten Meldungen stehen immer ganz oben. 


Ab 2026: Auktionierung von CO₂-Zertifikaten

Preisänderungen für Emmissionszertifikate ab 2026

Der CO₂-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben. 

Für den Zertifikateerwerb gelten noch bis zum 31.12.2025 die im BEHG gesetzlich geregelten Festpreise, aktuell 55 Euro, die als fester Preisbestandteil in die Kalkulation der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise übernommen wurden. 

Ab dem 01.01.2026 beginnt die sog. marktbasierte Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate sollen 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert werden. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne soll sich dann der Preis je nach Nachfrage am Markt bilden. Ab dem Jahr 2027 soll sich der CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden. 

Bislang gibt es aber noch keine gesetzliche Umsetzung der Versteigerungsphase im BEHG bzw. in der BEHV. Wie, wo und wann ab 01.01.2026 Zertifikate auktioniert werden und sich die Zertifikatepreise zunächst im Preiskorridor am Markt entwickeln, ist daher noch unbekannt. Sicher ist nur, dass den Brennstoff- und Wärmelieferanten ab 01.01.2026 Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen. Eine Abbildung dieser Kosten als Bestandteil des vertraglich von den Kunden zu zahlenden Brennstoff- und Wärmepreises und deren Kommunikation kann also vermutlich erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen; spätestens mit der dann nächsten turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung werden die CO₂-Kosten – wie bisher auch schon – gesondert ausgewiesen.

 


Erklärvideo: Was ist der CO2-Preis?

Umweltschutz und der Kampf gegen die Klimaerwärmung gehen uns alle an! Nur gemeinsam und mit vereinten Kräften können wir die Energiewende schaffen und den umweltschädlichen CO2-Ausstoß eindämmen. Eine Maßnahme der Bundesregierung, um langfristig CO2 einzusparen, ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es soll langfristige Anreize zur Emissionseinsparung setzen. In unserem Erklärvideo erfahren Sie alles Wichtige über das BEHG. 


Für unsere Geschäftskunden:  E-Rechnungen ab 2025 - Effizienz im Geschäftsverkehr

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht für E-Rechnungen im Geschäftsverkehr. Mit dem elektronischen Format wird der Rechnungsverkehr in Deutschland einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung des Geschäftsalltags vorankommen. Die verpflichtende Einführung bietet großzügige Übergangsfristen und auch die Stadtwerke Ilmenau GmbH wird natürlich weiterhin sonstige Rechnungen innerhalb dieser Fristen akzeptieren.

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, und dadurch eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie unterscheidet sich von einem einfachen PDF oder einer eingescannten Rechnung, da diese Formate nicht die Struktur aufweisen, um eine maschinelle Weiterverarbeitung zu unterstützen. Die Einführung trägt zur Effizienzsteigerung in Unternehmen bei und schont die Umwelt, während kleinere Unternehmen und Gewerbetreibende durch die sukzessive Umstellung nicht überfordert werden.

Die Stadtwerke Ilmenau GmbH freut sich, diese Entwicklung gemeinsam mit Ihren Geschäftskundenunternehmen zu vollziehen. Wir haben eine schrittweise Implementierung geplant, um den Übergang für unsere Partner so reibungslos wie möglich zu gestalten. 

  • Prinzipiell gilt die E-Rechnungspflicht nur für den Geschäftskundenverkehr (B2B), für Haushalts- und Privatkunden ändert sich also nichts.
  • Derzeit können Sie uns eine Rechnung auf Papier oder - vorbehaltlich unserer Zustimmung - im PDF-Format (das nicht dem neuen Rechnungsformat entspricht) an die E-Mail-Adresse re-in(at)stadtwerke-ilmenau.de übermitteln.
  • Im 1. Quartal 2025 ergänzen wir die bereits bestehenden Importoptionen „Papier“ und „E-Mail (PDF)“ um den Empfang von E-Rechnungen. Die dafür rechtlich vorgesehenen Formate sind „XRechnung“ und „ZUGFeRD“. Für die Übermittlung werden wir Ihnen rechtzeitig eine weitere, separate E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
  • Im nächsten Schritt werden wir den Versand von E-Rechnungen an unsere Partnerunternehmen umsetzen.

Mit der Umstellung auf E-Rechnungen gestalten wir die Zusammenarbeit moderner, nachhaltiger und effizienter. Gemeinsam profitieren wir von den Vorteilen der Digitalisierung und gehen den nächsten Schritt in die Zukunft! Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Fortschritt. 

 

Anschrift
Stadtwerke Ilmenau
Auf dem Mittelfeld 5
98693 Ilmenau

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Kundentelefon: 03677 / 788 111
Störungsdienst: 03677 / 788 222

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Di & Do: 14:00 - 17:00 Uhr
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