Verdienen Sie jetzt bares Geld mit Ihrem E-Auto. Als Fahrer eines Elektroautos können Sie sich bis zu 30 Euro durch unseren SWI-Klimabonus auf einfachste Weise pro Jahr sichern. Was Sie dafür tun müssen?
Seit dem Beschluss durch die Bundesregierung 2015 sind Unternehmen aus der fossilen Kraftstoffindustrie wie Mineralölkonzerne verpflichtet, über eine festgelegte Quote ausgestoßene CO2-Emissionen auszugleichen, um die grüne Elektromobilität zu fördern. Das Klimaschutz-Instrument der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ermöglicht der Stadtwerke Ilmenau GmbH, eingesparte CO2-Emissionen durch die Elektromobilität hier vor Ort an die Mineralölunternehmen zu verkaufen, um die Verkehrswende bei uns in der Region voranzutreiben. Die Stadtwerke Ilmenau GmbH übernimmt für Sie die komplette Abwicklung und zahlt Ihnen für Ihr E-Auto bis zu 30 Euro. Und das Beste: Den SWI-Klimabonus gibt es jedes Jahr aufs Neue in der dann gültigen Höhe!
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen. Die AGBs finden Sie hier.
* Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.
** Bestandskunden, welche einen aktiven Versorgungsvertrag mit der Stadtwerke Ilmenau GmbH haben, erhalten statt den ursprünglichen 25 Euro zusätzlich weitere 5 Euro SWI-Klimabonus. Die Höhe des ausgezahlten SWI-Klimabonus wird nach einer internen Prüfung vorgenommen.
Die Treibhausgasemissionen sollen im deutschen Verkehr gemindert werden. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgas-Minderungsquote ins Leben gerufen. Die Treibhausgas-Minderungsquote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern.
Mineralölkonzerne (Hersteller von konventionellen Treibstoffen wie Diesel oder Benzin) werden verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer fossilen Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern – und dieser Prozentsatz wird THG-Minderungsquote genannt. Jeder Kraftstoff bekommt dabei einen bestimmten Wert für seine CO2-Intensität zugeschrieben. Alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom für Elektroautos, haben niedrigere Emissionen als fossile Kraftstoffe – auch weil Elektroautos durch ihre hohe Effizienz weniger Energie pro Kilometer benötigen. Somit trägt der Einsatz von Strom in Elektroautos dazu bei, die Emissionen zu reduzieren und die Minderungsquote zu erfüllen.
Das Gesetz ist erst seit dem 01.01.2022 in Kraft und wurde im Mai 2021 verabschiedet. Wird die Prämie für die THG-Quote nicht aktiv von Ihnen beantragt, übernimmt der Staat die Vermarktung der CO₂ Einsparung selbst und die Prämie bleibt somit in der Staatskasse.
Für die Berechnung der THG-Quote wird ein Schätzwert herangezogen, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bekanntgegeben wird. Dieser beträgt derzeit 1.943 kWh/Jahr.
Egal ob privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mittels unserem SWI-Klimabonus mitmachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.
Die Stadtwerke Ilmenau GmbH beantragen für Sie beim Umweltbundesamt das CO₂ Einsparungszertifikat. Ihr Zertifikat wird dann gebündelt mit weiteren Zertifikaten anderer Elektro-Fahrzeughalter an quotenpflichtige Unternehmen, die CO₂ ausstoßen, verkauft. Den Großteil des Erlöses zahlt Ihnen die Stadtwerke Ilmenau GmbH mittels unserem SWI-Klimabonus aus. Aktuell beträgt unser Auszahlungsbetrag für das Jahr 2024 25€ pro registriertem Elektrofahrzeug und für Bestandskunden der Stadtwerke Ilmenau GmbH sogar 30€ pro registriertem Elektrofahrzeug. Wichtig dabei ist, dass Sie der Fahrzeughalter sind, ein reines Elektrofahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen ist, sowie das Zertifikat für dieses Jahr noch nicht bereits von Ihnen beantragt wurde. Unser Service ist für Sie kostenlos. Durch die gebündelte Vermarktung Ihres Zertifikates versuchen wir die maximale Prämie für Sie herauszuholen.
Der SWI-Klimabonus kann bis zum 31.10. des jeweiligen Verpflichtungsjahres beantragt werden.
Nein, Hybrid-Fahrzeuge sind von THG-Quote ausgeschlossen. Es können nur rein elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoff Code 0004 teilnehmen. Diese Information finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.
Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an dem SWI-Klimabonus, ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.
Gewerbliche Elektrofahrzeuge tragen natürlich auch ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Deshalb können diese ebenfalls registriert werden.
Ja, die Anmeldung mehrerer E-Fahrzeuge ist über unser Registrierungsformular zum SWI-Klimabonus problemlos möglich.
Für die Registrierung werden lediglich Ihre Kontaktdaten, ein Foto/Scan Ihres aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für das Elektrofahrzeug sowie Ihre Kontoverbindung für die Prämienauszahlung benötigt.
Ja, die Registrierung geht schnell und einfach. Auf unserer Homepage können Sie in wenigen Minuten Ihr Fahrzeug registrieren. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Fahrzeugschein als Foto/Scan im Anmeldeformular hochladen. Abschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist Ihre Registrierung für das laufende Jahr abgeschlossen.
Die Auszahlung des SWI-Klimabonus erfolgt in der Regel 4 Wochen nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt per Überweisung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Gerne übernehmen wir die Abwicklung jedes Jahr aufs Neue für Sie.
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Daher erhalten Sie eine jährliche Zahlung, solange wie Sie der Fahrzeughalter sind. Um dies nachweisen zu können, benötigen wir jährlich Ihren Fahrzeugschein. Über die Höhe der Prämien in den Folgejahren werden wir Ihnen rechtzeitig Informationen zukommen lassen, da diese aktuell noch nicht absehbar sind und von den politischen Rahmenbedingungen abhängen.
Geben Sie uns bitte einfach formlos Bescheid. Die Registrierung Ihres Elektroautos endet dann zum Ende des jeweiligen Jahres. Den SWI-Klimabonus müssen Sie nicht zurückzahlen. Bitte beachten Sie: Ein E-Auto kann nur einmal pro Jahr für die THG-Quote registriert werden. Bei einem Verkauf kann der Käufer also erst im darauffolgenden Jahr den Bonus beantragen.
Anschrift
Stadtwerke Ilmenau
Auf dem Mittelfeld 5
98693 Ilmenau
Servicenummern
Kundentelefon: 03677 / 788 111
Störungsdienst: 03677 / 788 222
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 14:00 Uhr
Di & Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Mi & Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
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