Als Fahrer eines Elektroautos können Sie sich durch unseren SWI-Klimabonus auf einfachste Weise Ihre gesetzliche THG-Quoten Prämie sichern.
Was Sie dafür tun müssen?
Um alles Weitere kümmern wir uns. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Kundennummer per E-Mail.
Ihren Bearbeitungsstand können Sie jederzeit mit Ihrer Kundennummer unter thg-markt.de einsehen.
Fahrzeugtyp | Menge | Bonus |
PKW (E-Auto) M1 | 2 MWh | 50 € |
Leichte E-Nutzfahrzeuge N1 | 3 MWh | 80 € |
Die Treibhausgasemissionen sollen im deutschen Verkehr gemindert werden. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Treibhausgas-Minderungsquote ins Leben gerufen. Die Treibhausgas-Minderungsquote ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingesetzt wird, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern.
Mineralölkonzerne (Hersteller von konventionellen Treibstoffen wie Diesel oder Benzin) werden verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer fossilen Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern – und dieser Prozentsatz wird THG-Minderungsquote genannt. Jeder Kraftstoff bekommt dabei einen bestimmten Wert für seine CO2-Intensität zugeschrieben. Alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom für Elektroautos, haben niedrigere Emissionen als fossile Kraftstoffe – auch weil Elektroautos durch ihre hohe Effizienz weniger Energie pro Kilometer benötigen. Somit trägt der Einsatz von Strom in Elektroautos dazu bei, die Emissionen zu reduzieren und die Minderungsquote zu erfüllen.
Das Gesetz ist erst seit dem 01.01.2022 in Kraft und wurde im Mai 2021 verabschiedet. Wird die Prämie für die THG-Quote nicht aktiv von Ihnen beantragt, übernimmt der Staat die Vermarktung der CO₂ Einsparung selbst und die Prämie bleibt somit in der Staatskasse.
Für die Berechnung der THG-Quote wird ein Schätzwert herangezogen, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bekanntgegeben wird. Dieser beträgt derzeit 1.943 kWh/Jahr.
Egal ob privat oder gewerblich, jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann bei der THG-Quote mittels unserem SWI-Klimabonus mitmachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.
Die Stadtwerke Ilmenau GmbH beantragen für Sie beim Umweltbundesamt das CO₂ Einsparungszertifikat. Ihr Zertifikat wird dann gebündelt mit weiteren Zertifikaten anderer Elektro-Fahrzeughalter an quotenpflichtige Unternehmen, die CO₂ ausstoßen, verkauft. Den Großteil des Erlöses zahlt Ihnen die Stadtwerke Ilmenau GmbH mittels unserem SWI-Klimabonus aus. Wichtig dabei ist, dass Sie der Fahrzeughalter sind, ein reines Elektrofahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen ist, sowie das Zertifikat für dieses Jahr noch nicht bereits von Ihnen beantragt wurde. Unser Service ist für Sie kostenlos. Durch die gebündelte Vermarktung Ihres Zertifikates versuchen wir die maximale Prämie für Sie herauszuholen.
Der SWI-Klimabonus kann bis zum 31.10. des jeweiligen Verpflichtungsjahres beantragt werden.
Nein, Hybrid-Fahrzeuge sind von THG-Quote ausgeschlossen. Es können nur rein elektrische Fahrzeuge mit dem Kraftstoff Code 0004 teilnehmen. Diese Information finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld P.3: Energiequelle oder Kraftstoffart.
Ja, für die erfolgreiche Teilnahme von geleasten Elektrofahrzeugen an dem SWI-Klimabonus, ist es notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.
Gewerbliche Elektrofahrzeuge tragen natürlich auch ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Deshalb können diese ebenfalls registriert werden. Bitte achten Sie bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge darauf anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Als Firmenkunde versteht sich der Auszahlbetrag netto zzgl. Umsatzsteuer.
Ja, die Anmeldung mehrerer E-Fahrzeuge ist über unser Registrierungsformular zum SWI-Klimabonus problemlos möglich.
Für die Registrierung werden lediglich Ihre Kontaktdaten, ein Foto/Scan Ihres aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für das Elektrofahrzeug sowie Ihre Kontoverbindung für die Prämienauszahlung benötigt.
Die Registrierung erfolgt ganz schnell und einfach. Auf unserer Homepage tragen Sie im Antragsformular Ihre Daten ein und laden Ihren Fahrzeugschein als Foto/Scan hoch. Abschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist Ihre Registrierung für das laufende Jahr abgeschlossen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegt uns ein positiver Berechtigungsschein des Umweltbundesamtes vor, zahlen wir Ihnen Ihren SWI-Klimabonus unverzüglich auf Ihr angegebenes Bankkonto aus. Gerne übernehmen wir die Abwicklung jedes Jahr aufs Neue für Sie.
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Daher können Sie unseren SWI-Klimabonus auch jährlich beantragen, solange wie Sie der Fahrzeughalter sind. Über die Höhe der Prämien in den Folgejahren werden wir Sie rechtzeitig auf unserer Homepage informieren, da diese aktuell noch nicht absehbar sind und von den politischen Rahmenbedingungen abhängen.
Sollte dies der Fall sein, ist eine Beantragung durch Sie für das laufende Jahr leider nicht mehr möglich. Sie können Ihren THG-Bonus ab dem folgenden Jahr dann aber gern bei uns beantragen.
Den SWI-Klimabonus müssen Sie nicht zurückzahlen. Bitte beachten Sie: Ein E-Auto kann nur einmal pro Jahr für die THG-Quote registriert werden. Bei einem Verkauf kann der Käufer also erst im darauffolgenden Jahr den Bonus beantragen.
Anschrift
Stadtwerke Ilmenau
Auf dem Mittelfeld 5
98693 Ilmenau
Servicenummern
Kundentelefon: 03677 / 788 111
Störungsdienst: 03677 / 788 222
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 14:00 Uhr
Di & Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Mi & Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
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