Stromzähler und Messstellenbetrieb

Für eine zuverlässige Stromversorgung arbeiten verschiedene Marktpartner eng zusammen. Als Ihr Energielieferant beliefern wir, die Stadtwerke Ilmenau GmbH, Sie verlässlich mit Strom und erstellen Ihre Jahresabrechnung. 

Eine weitere wichtige Rolle innerhalb der Energielieferung und -abrechnung kommt dem Messstellenbetreiber zu. In vielen, aber nicht allen Fällen, sind Energielieferant und Messtellenbetreiber das gleiche Unternehmen. Wenn dies der Fall ist und der Messstellenbetrieb Bestandteil Ihres Stromliefervertrags ist (sogenannter Kombivertrag) oder Sie sich konkret für die Stadtwerke Ilmenau GmbH als Messstellenbetreiber entschieden haben, möchten wir Sie mit den folgenden Informationen über die Aufgaben als Messtellenbetreiber aufklären - diese haben wir hier übersichtlich und verständlich für Sie aufbereitet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Was ist der Messstellenbetrieb?

Der Messstellenbetrieb umfasst alle Aufgaben rund um Ihren Stromzähler. Dazu gehören insbesondere der Einbau, der Betrieb, die Wartung und – falls erforderlich – der Austausch des Zählers. 

Wer ist für den Messstellenbetrieb bzw. den Stromzähler zuständig?

Der Messstellenbetreiber ist für Ihren Stromzähler verantwortlich. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber) - in Ilmenau zum Beispiel die Stadtwerke Ilmenau GmbH. Es kann aber auch ein anderer Anbieter sein. Der Messstellenbetreiber stellt uns, Ihrem Energielieferanten – Stadtwerke Ilmenau GmbH - die Verbrauchsdaten bereit, auf deren Basis wir Ihre Abrechnung erstellen.

Wer entscheidet, welcher Stromzähler eingebaut wird?

Der Messstellenbetreiber wählt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben aus, welche Messeinrichtung bei Ihnen eingebaut wird. Er bestimmt auch über die Größe und Anzahl der Messeinrichtungen. Er legt auch die passende Größe sowie die Anzahl der Geräte fest und entscheidet bei Bedarf über den Einbau zusätzlicher Steuerungseinrichtungen.

Darf der Messstellenbetreiber meine Wohnung oder mein Haus betreten?

Ja, wenn notwendige Arbeiten direkt am Stromzähler anstehen, bitten wir Sie, dem Messstellenbetreiber Zugang zu gewähren. Dies gilt ausschließlich, soweit es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht ist gesetzlich geregelt (§ 38 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG). Selbstverständlich stimmen wir uns dafür zur Terminfindung mit Ihnen ab.

Kann ich meine Messdaten einsehen?

Selbstverständlich. Wir stellen Ihnen alle Informationen transparent zur Verfügung, die für Sie als Kundin oder Kunde wichtig sind oder die sich aus dem Messstellenvertrag ergeben – sofern Sie diese nicht bereits direkt vom Messstellenbetreiber erhalten.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Messdaten (geregelt in § 53, 61 MsbG und Artikel 7 Absatz 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 i. V. m. Art. 23 Absatz 2 Richtlinie (EU) 2019/944). Sprechen Sie uns einfach an: Wir informieren Sie sehr gerne über Ihre Möglichkeiten und stellen Ihnen die gewünschten Daten unverzüglich bereit.

Wettbewerb im Messstellenbetrieb

Fragen und Antworten zum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH

Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in Ilmenau und Umgebung Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die Deutsche Messwesen ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt unabhängig von den Stadtwerken Ilmenau GmbH. Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Angebot richtig einzuordnen.

Warum habe ich ein Schreiben der Deutschen Messwesen erhalten?

Die Deutsche Messwesen ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen.

Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der Stadtwerke Ilmenau GmbH, dem Netzbetreiber oder einer Behörde. Die Deutsche Messwesen ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.

Arbeitet die Stadtwerke Ilmenau GmbH mit der Deutschen Messwesen zusammen?

Nein. Zwischen der Stadtwerke Ilmenau GmbH und der Deutschen Messwesen besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.

Muss ich auf das Schreiben reagieren oder einen Termin vereinbaren?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren.

Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert.

Was ist ein "Smart-Meter-Rollout" und wer ist in Ilmenau dafür zuständig?

Der “Smart-Meter-Rollout” bezeichnet den gesetzlich vorgeschriebenen, schrittweisen Austausch traditioneller analoger Stromzähler gegen digitale und intelligente Messeinrichtungen (Smart Meter) in Deutschland. Das Programm ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert und bildet einen zentralen Baustein für die Digitalisierung der Energiewende.

Für Ilmenau ist die Stadtwerke Ilmenau GmbH der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber und deshalb vor Ort mit dem Smart-Meter-Rollout betraut. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben Schritt für Schritt im Sinne unserer KundInnen um.

Stimmt die Aussage, dass die Installation „kostenlos" ist?

Die Deutsche Messwesen wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten.

Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.

Entstehen mir Kosten, wenn ich zur Deutschen Messwesen wechsle?

Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.

Prüfen Sie daher insbesondere:

  • die jährlichen Kosten,
  • die Vertragslaufzeit,
  • Kündigungsfristen,
  • mögliche Zusatzleistungen.

Ein Angebotsvergleich lohnt sich.

Erhalte ich automatisch die genannte Netzentgeltreduzierung von 105 Euro pro Jahr?

Nein. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox),
  • die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage,
  • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf diese Entlastung.

Für wen sind Smart Meter überhaupt vorgesehen?

Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr,
  • Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung,
  • Kunden mit Wärmepumpe oder Wallbox.

Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden.

Was rät die Stadtwerke Ilmenau GmbH ihren Kunden?

Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. 

Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.

Wenn Sie Fragen zu Smart Metern, zum gesetzlichen Rollout oder zu Ihrem konkreten Fall haben, unterstützen wir Sie gerne.

Anschrift
Stadtwerke Ilmenau
Auf dem Mittelfeld 5
98693 Ilmenau

Servicenummern
Kundentelefon: 03677 / 788 111
Störungsdienst: 03677 / 788 222

Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 14:00 Uhr
Di & Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Mi & Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

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